Ich habe bereits einen Hund
NACH 01.12.2024 angemeldet
großer Hund

Sie haben einen großen Hund?

Wenn Sie einen großen Hund halten, der ab dem 01.12.24 angemeldet wurde, sind die Pflichten, wie unter folgendem Link angeführt, zu beachten:

Einteilung in große undkleineHude

In OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Dies wird beim verpflichtenden Tierarztbesuch festgestellt.


Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren.