Ich habe bereits einen Hund
VOR 01.12.2024 angemeldet
anderer Hund

Sie haben einen Hund, der nicht zu den speziellen Rassen zählt und vor dem 01.12.24 angemeldet wurde?

Für Sie und Ihren Hund gelten die Regelungen des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024, allerdings nicht die Bestimmungen bezüglich großer Hunde. Sie müssen daher für diesen Hund keine Tierarztbestätigung vorlegen und keine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Halter:innen-Wechsel?

Bitte beachten Sie, dass bei einem Halter:innen-Wechsel die neuen Regelungen des Oö. Hundehaltegesetz 2024 bezüglich großer Hunde zur Anwendung kommen können! Hier finden Sie die Pflichten für Hundehalter:innen nach dem neuen Gesetz.