Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz und Informationen zur Haltung von Hunden in Oberösterreich.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als „groß“, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Einen Hund bei sich aufzunehmen heißt, eine tierlebenslange Verantwortung einzugehen (~10-15 Jahre). Dies sollte in jedem Fall gut überlegt und gemeinsam diskutiert werden, da alle Familienmitglieder davon betroffen sind. Bevor man einen Hund bei sich aufnimmt, sind daher verschiedene Punkte zu beachten.
Es muss bereits vor Anschaffung des treuen Begleiters Einiges beachtet werden. Neben der Auswahl des richtigen Hundes muss ein Kurs inkl. Prüfung absolviert werden.
Mit der Haltung von Hunden sind einige Verpflichtungen verbunden, die jede Person, die sich einen Hund anschaffen möchte bzw. die bereits einen Hund hält, wissen muss. Als Hundehalter:in geht man eine tierlebenslange Verpflichtung ein, sich um das Tierwohl zu kümmern und dafür zu sorgen, dass die Sicherheit anderer jederzeit gewährleistet ist.
In Oberösterreich gelten je nach Größe des Hundes, der Hunderasse bzw. bei auffälligen Hunden unterschiedliche Bestimmungen zu Ausbildungsverpflichtungen und zum Führen von Hunden im öffentlichen Raum.