Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich mit dem neuen HHG für die Oberösterreicher:innen?

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Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

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Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

Ortsgebiet
Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

Öffentlicher Ort
Ein öffentlicher Ort ist ein Ort, der für jedermann frei oder unter gleichen Bedingungen zugänglich ist. Nach dieser gesetzlichen Definition gelten auch öffentliche Gebäude, Einkaufszentren, Gasthäuser, Geschäfte oder auch Veranstaltungsflächen als öffentliche Orte.

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Ein Ortsgebiet umfasst die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ und Siedlungsgebiete mit mind. 5 Wohnhäusern. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen.

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