Sie wissen nicht, zu welcher Kategorie Ihr Hund zählt?
Wenn Sie einen großen Hund halten, der ab dem 01.12.24 angemeldet wurde, sind die Pflichten, wie unter folgendem Link angeführt, zu beachten:
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Einteilung ingroßeundkleineHude
In OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Dies wird beim verpflichtenden Tierarztbesuch festgestellt.
Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren.
Darstellung kleiner Hund
max. 20kg UND max. 40cm
Pflichten für Haltung kleiner Hunde
Wenn Sie nach den dargestellten Ausführungen einen kleinen Hund halten und ab dem 01.12.24 angemeldet haben, sind die Pflichten, wie unter folgendem Link angeführt, zu beachten:
Wenn Sie nach den dargestellten Ausführungen einen großen Hund halten und ab dem 01.12.24 angemeldet haben, sind die Pflichten, wie unter folgendem Link angeführt, zu beachten:
Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.
Ist unklar, ob der Hund in die Kategorie „Spezielle Hunderasse“ fällt, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen, aus dem hervorzugehen hat, dass der Hund nicht unter die Bestimmung fällt.
Informationen zu Hunden der speziellen Rassen finden Sie hier.