Welche Auswirkungen hat das auf mich als Hundebesitzer:in?
Bei Hunden spezieller Rassen handelt es sich um Hunde, die aufgrund ihrer Größe, ihrer physischen Eigenschaften oder ihrer Verhaltensmerkmale als potenziell gefährlich eingestuft werden.
In Oberösterreich gehören zu diesen Rassen unter anderem der Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und der Tosa Inu. Hunde dieser Rassen und ihre Kreuzungen untereinander gelten unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Gewicht als sogenannte große Hunde und unterliegen daher besonderen rechtlichen Bestimmungen.
Die Haltung von Hunden spezieller Rassen erfordert erhöhte Anforderungen an die Hundehalter:innen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefährdungen zu minimieren. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen für die Haltung zusammengefasst:
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Bei Nichtbeachtung kann es zu Geldstrafen kommen.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Bei Nichtbeachtung kann es zu Geldstrafen kommen.