Sie suchen bestimmte Informationen? Wir begleiten Sie dorthin! Beantworten Sie einfach folgende Fragen und schon sind Sie dort, wo Sie hinmöchten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Einen Hund bei sich aufzunehmen heißt, eine tierlebenslange Verantwortung einzugehen (~10-15 Jahre). Dies sollte in jedem Fall gut überlegt und gemeinsam diskutiert werden, da alle Familienmitglieder davon betroffen sind. Bevor man einen Hund bei sich aufnimmt, sind daher verschiedene Punkte zu beachten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens
40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.
Einen Hund bei sich aufzunehmen heißt, eine tierlebenslange Verantwortung einzugehen (~10-15 Jahre). Dies sollte in jedem Fall gut überlegt und gemeinsam diskutiert werden, da alle Familienmitglieder davon betroffen sind. Bevor man einen Hund bei sich aufnimmt, sind daher verschiedene Punkte zu beachten.
Sie wissen bereits alles und möchten ihr neues Familienmitglied aussuchen? Unsere Empfehlung: Das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich.
Hier finden Sie Tiere, die in einem oberösterreichischen Tierheim als Fundtiere oder Vermittlungstiere auf Ihre Abholung warten.
Meine Frau und ich sind Hundehalter und wir wissen um unsere Verantwortung gegenüber unseren beiden Hunden und gegenüber unseren Mitmenschen. Hunde sind besonders soziale Wesen, treue Wegbegleiter und Familienmitglieder. Deshalb ist es so wichtig, dass jede Hundehalterin und jeder Hundehalter das Wissen und die Fähigkeiten hat, sich verantwortungsvoll um den eigenen Hund zu kümmern und dafür zu sorgen, dass andere Menschen sich bei Begegnungen mit Hunden sicher fühlen können. Genau aus diesem Grund haben wir in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz geschaffen – als Grundlage für ein sicheres, respektvolles und sorgenfreies Zusammenleben von Mensch und Hund.
Mit der Haltung von Hunden sind einige Verpflichtungen verbunden, die jede Person, die sich einen Hund anschaffen möchte bzw. die bereits einen Hund hält, wissen muss. Als Hundehalter:in geht man eine tierlebenslange Verpflichtung ein, sich um das Tierwohl zu kümmern und dafür zu sorgen, dass die Sicherheit anderer jederzeit gewährleistet ist.
Entdecken Sie wertvolle Tipps und interessante Fakten rund um das Leben mit Hunden! Erfahren Sie, wie Sie die Beziehung zu Ihrem vierbeinigen Freund stärken, seine Gesundheit fördern und für ein glückliches Zusammenleben sorgen können. Tauchen Sie ein in die Welt der Hunde und holen Sie sich das Wissen, das jede:r Hundehalter:in haben sollte.
Hier finden Sie eine Übersicht mit wichtigen Kontakten und Ressourcen. Ob Beratung, Hundeschulen oder Tierärzte – erfahren Sie, wo Sie Unterstützung und Informationen rund um das Leben mit Hunden erhalten. Perfekt für alle, die das Beste für ihren Hund wollen!