Ich habe bereits einen Hund
VOR 01.12.2024 angemeldet
spezielle Hunderasse

Mein Hund zählt zu den speziellen Hunderassen und wurde vor dem 01.12.24 angemeldet.

Hunde, die zu der Kategorie der speziellen Rassen zählen und bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 angemeldet wurden, werden als große Hunde eingestuft.

Zu allen wichtigen Infos

Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)

Hat ein Hund einer speziellen Rasse am 01.12.24 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Gemeinde eine Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung bis 30.6.2025 vorzulegen.

Leinen- und Maulkorbpflicht

Die geltende Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde spezieller Rassen gilt nicht für Hunde, die am 01.12.24 bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben.

Verlässlichkeit

Die Verlässlichkeit, die man für die Haltung von Hunden spezieller Rassen braucht, muss nur für Hundehaltungen vorliegen, die ab 01.12.24 in Oberösterreich gemeldet werden.

ACHTUNG bei Halterinnen- bzw. Halterwechsel!

Erfolgt nach 01.12.24 eine Halterinnen- oder Halterwechsel, muss die Verlässlichkeit von neuen Halter:innen von Hunden spezieller Rassen gegeben sein!

Alle Informationen über die Pflichten für Hundehalter:innen großer Hunde und spezieller Hunde finden Sie hier.

Halten und Führen von Hunden spezieller Rassen

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.

 

Ist unklar, ob der Hund in die Kategorie „Spezielle Hunderasse“ fällt, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

 

Spezielle Hunde dürfen ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die über eine Sachkunde-Ausbildung verfügen und verlässlich im Sinne des Oö. HHG 2024 sind.

Wie viele Hunde spezieller Rassen darf man im öffentlichen Raum gleichzeitig führen?

Ein Hund spezieller Rassen darf maximal gemeinsam mit einem zweiten Hund einer speziellen Rasse ODER mit einem großen Hund ODER einem auffälligen Hund geführt werden. Kleine, unauffällige Hunde sind von dieser Regelung nicht betroffen.