Ich habe bereits einen Hund
VOR 01.12.2024 angemeldet
anderer Hund
Sie haben einen Hund, der nicht zu den speziellen Rassen zählt und vor dem 01.12.24 angemeldet wurde?
Für Sie und Ihren Hund gelten die Regelungen des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024, allerdings nicht die Bestimmungen bezüglich großer Hunde. Sie müssen daher für diesen Hund keine Tierarztbestätigung vorlegen und keine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.